Am 1. Januar 2023 tritt die neue italienische Regelung in Kraft, mit der die Europäische Richtlinie 94/62/EG umgesetzt wird und die ordnungsgemäße Erfüllung der Kennzeichnungspflichten für Verpackungen durch die verantwortlichen Akteure geregelt wird.
Um diese Vorschrift verständlicher zu machen, wurde kürzlich der Ministerialerlass Nr. 360 vom 28. September 2022 veröffentlicht, mit dem die Leitlinien zur Umweltkennzeichnung gemäß Art. 219 Abs. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 verabschiedet werden.
Insbesondere sieht die Leitlinie vor, dass Endverbrauchern alle nützlichen Informationen über die Materialien der Verpackung eines bestimmten Produkts sowie über deren korrekte Entsorgung zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Rahmen unseres Engagements für ökologische Nachhaltigkeit vorhandene Bestände an fertigen Verpackungen sowie alle vor dem 1. Januar 2023 in unserem Lager befindlichen Fertigprodukte auch dann bis zur vollständigen Aufbrauchtung verwendet und verkauft werden dürfen, wenn sie der Kennzeichnungspflicht nicht entsprechen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben wir auf der Verpackung unserer Produkte einen QR-Code angebracht. Wenn Verbraucher diesen scannen, finden sie klar und übersichtlich alle Informationen zu den Bestandteilen der Verpackung (Primär- und Sekundärverpackung), dem Material, aus dem sie bestehen, und dazu, wo sie entsorgt werden können.

Schönes Beauty-Shopping ab heute nachhaltiger!